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BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 25/83 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Entfallen des örtlichen Sonderzuschlags für Berlin bei der Beamtenversorgung - Berücksichtigung eines nach Ende der Ehezeit in Kraft tretenden Gesetzes bei der Regelung des Versorgungsausgleichs
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 01.02.1984 - IVb ZB 49/83
§ 55 BeamtVG nF und Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 25/83
Soweit aufgrund des 2. HStruktG für die Fälle des gleichzeitigen Bezugs von Beamtenversorgung und Rente die früher geltende Anrechnungsregelung durch die Ruhensvorschrift des § 55 BeamtVG ersetzt worden ist, hat der Senat entschieden, daß diese Gesetzesänderung auch in den Fällen zu beachten ist, in denen das Ende der Ehezeit vor deren Inkrafttreten liegt (Beschluß vom 1. Februar 1984 - IVb ZB 49/83 - FamRZ 1984, 565 = BGHZ 90, 52). - BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 67/83
Berücksichtigung einer Gesetzesänderung nach Ende der Ehezeit bei der Regelung …
Auszug aus BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 25/83
Für den Wegfall des örtlichen Sonderzuschlags für Berlin kann, wie der Senat bereits mit dem ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmten Beschluß vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 67/83 - entschieden hat, nichts anderes gelten.